• Sport im Freien: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen
  • Sport im Innenbereich: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil) – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test
  • Öffnung Freibäder und Schwimmbäder im Freien für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport sowie für den allgemeinen Betrieb mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test;
  • Öffnung Hallenbäder nur für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport – mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept, Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test
  • Öffnung von Fitness- und Sportstudios und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen) – mit Test und Termin, Personenbegrenzung: eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche, Abstand zwei Meter

In der Annahme, dass gewisse Dinge noch konkretisiert und die Verordnungen und Verfügungen entsprechend angepasst werden, klären sich bis zur Wiederaufnahme sicher noch einige Fragen. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese hier veröffentlichen. Aktuell sind alle Abteilungen rege damit beschäftigt, den Trainingsstart zu organisieren.