Corona-News (Warnstufe “ROT”)

Liebe Vereinsmitglieder,

seit heute (Donnerstag, 25.11.2021) findet die neu erlassene Landesverordnung und die damit verbundenen Verschärfungen Anwendung. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bewegt sich derzeit in der Warnstufe “ROT”. Die Verschärfungen sind für den Vereinssport erneut ein völlig falsches Signal und stellen alle Vereine erneut an den Rand. Die im Nachgang beschriebenen Maßnahmen sind schwer umzusetzen und schränken uns alle in unserem Handlungsfeld extrem ein. Welche Auswirkungen die verschärften Maßnahmen auf die Durchführung und Absicherung des Trainingsbetriebes haben, werden wir ab kommender Woche sehen. Ob und wie unsere kleinen und großen Vereinsmitglieder die geforderten Bedingungen erfüllen können, wird sich erst dann zeigen.

Im Folgenden sind die für die Warnstufe “ROT” geltenden Maßnahmen für den vereinsbasierten Sport aufgeführt (Quelle: Landessportbund M-V e.V.):

1. Erwachsene

  • Ab der Corona-Stufe 3 („Orange“) müssen die nach der „2-G-Regel“ ausschließlich zugelassenen Genesenen oder vollständig Geimpften zudem einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen, um vereinsbasierten Sport im Innenbereich ausüben zu können = 2-G-Plus-Regelung (vgl. § 1f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).

2. Kinder und Jugendliche

  • In der Corona-Stufe 4 („Rot“) gilt für die Ausübung von vereinsbasiertem Sport von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Innenbereich die 2-G-Plus-Regelung:
    Kinder und Jugendliche dürfen vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur ausüben, wenn sie einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen, unabhängig davon, ob sie genesen bzw. vollständig geimpft sind oder nicht (vgl. § 1f Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V).

3. Anleitungspersonen

  • Für „Anleitungspersonen“ (Übungsleiter, Trainer), die die Sportangebote durchführen, finden die o. g. Regelungen für Sportausübende gleichermaßen Anwendung.
  • Die bisherige Gleichstellung von „Beschäftigten oder sonst tätigen Personen“ wurde in der neuen Corona-Landesverordnung gestrichen.

Wir hoffen, dass wir trotz allem den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten können. Bitte schaut weiter regelmäßig auf die Homepage, um euch über den aktuellen Stand zu informieren.